Geschäftsbedingungen

des Reisebüros VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U.


PREAMBULE

  1. Reiseprogramm/Reisebroschüre im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Auskunftsunterlagen, welche Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden. Das Reiseprogramm/Reiseangebot, nebst ihrer Anlagen, ist die Beschreibung der Pauschalreise, so wie sie den Reiseunterlagen zu entnehmen ist (vorvertragliche Informationen und vertragsgegenständliche Reiseleistungen) und die den Gegenstand des Pauschalreisevertrags bildet.
  2. Die in dem Reiseprogramm/der Reisebroschüre enthaltenen Informationen sind für die REISEVERANSTALTERIN verbindlich, es sei denn, dass Änderungen in diesen Auskünften dem Kunden klar und schriftlich vor Vertragsschluss und/oder vorheriger schriftlicher Einigung der Vertragsparteien mitgeteilt wurden. Die dem Reisenden in dem Reiseprogramm/der Reisebroschüre erteilten Auskünfte betreffend die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis, die Zahlungsmodalitäten, die zu erbringenden finanziellen Sicherheiten, die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl und das Recht des Reisenden zum Rücktritt vom Vertrag vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Rücktrittsgebühr, werden Bestandteil des Pauschalreisevertrags, sofern es zum Vertragsschluss kommt und können nicht abgeändert werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes. Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden vor Abschluss des Pauschalreisevertrags alle Änderungen an den vorvertraglichen Auskünften klar, verständlich und deutlich mitteilen.

1. AUF DEN PAUSCHALREISEVERTRAG UND AUF DIE ANNAHME DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Regelungen des Real Decreto Legislativo 1/2007, de 16 de noviembre, por el que se aprueba el texto refundido de la Ley General de los Consumidores y Usuarios y otras leyes complementarias [i.E.: spanisches Verbraucherschutzgesetz]([veröffentlicht im] Boletín Oficial del Estado [spanischer Staatsanzeiger, fortan gemäß spanischer Abkürzung: B.O.E.] [am] 30.11.07), einschließlich seiner Änderungen und der übrigen geltenden Vorschriften.
  2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von den Vertragsparteien unterzeichnet und werden Bestandteil aller Pauschalreiseverträge, deren Gegenstand geltende Reiseprogramme/Reisebroschüren sind, die gegebenenfalls in den Reiseprogrammen/Reiseangeboten enthalten sind. Sie sind für die Vertragsparteien, gemeinsam mit den vereinbarten besonderen Vertragsbedingungen, bzw. den in den Reiseunterlagen enthaltenen Bedingungen, verbindlich.

2. REISEVERANSTALTUNG

  1. Diese Pauschalreise wird von VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U., Sitz in Carrer de la Goleta s/n, 076100 Can Pastilla-Mallorca, SpainZulassungs-Nr. B67889519, veranstaltet.

3. REISEPREIS

  1. 3.1 In dem Reisepreis enthaltene Reiseleistungen.
    Der Preis der Pauschalreise beinhaltet alle Reise- und Zusatzleistungen die in dem vertragsgegenständlichen Reiseprogramm/Reiseangebot erwähnt und ausdrücklich in dem Pauschalreisevertrag aufgeführt werden, ebenso wie die [spanische] Umsatzsteuer und die Impuesto General Indirecto Canario (I.G.I.C) [Umsatzsteuer der Kanarischen Inseln], etc., sofern einschlägig.
  2. 3.2. Preisänderungsvorbehalt
    Der Preis der Pauschalreise wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Herausgabe des Reiseprogramms/der Reisebroschüre — bzw. zum Zeitpunkt späterer Veröffentlichungen derselben — geltenden Wechselkurse, Beförderungs-, Treibstoff- und sonstiger Energiepreise, ebenso wie der zu diesem Zeitpunkt geltenden Steuern und Gebühren berechnet. Änderungen in den Preisen der vorgenannten Elemente kann auch nach Vertragsschluss zu Anpassungen – sowohl mit erhöhender als auch mit senkender Wirkung – im Endreisepreis führen, allerdings nur dann, wenn sich die Änderungen in den vorgesehenen Elementen ergeben: Nach Vertragsschluss ist eine Preisänderung – sowohl mit erhöhender als auch senkender Wirkung – nur dann möglich, wenn sie sich unmittelbar ergibt aus einer Änderung:
    • ) des Preises für die Beförderung von Personen infolge der Kosten von Treibstoff und anderen Energiequellen;
    • ) der Höhe der für Reiseleistungen, die Bestandteil des Vertrags sind, zu entrichtenden Steuern und Abgaben, die von Dritten erhoben werden, die nicht unmittelbar an der Erbringung der Pauschalreise mitwirken, einschließlich Aufenthaltsgebühren, Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechender Gebühren an Flughäfen; oder,
    • )der für die betreffende Pauschalreise relevanten Wechselkurse. Der Reisende hat auch Anspruch auf eine Senkung des Reisepreises, und zwar entsprechend einer etwaigen Verringerung der vorgenannten Kosten, die sich nach Abschluss des Vertrags und vor Beginn der Pauschalreise ergeben sollten. In diesen Fällen darf der Reiseveranstalter von dem zu erstattenden Betrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Auf Verlangen des Reisenden, hat der Reiseveranstalter Nachweis über die Verwaltungsausgaben zu erbringen. Preisänderungen sind dem Reisenden klar, verständlich und unter Angabe von Gründen für die Preiserhöhung und mit einer Berechnung dafür auf einem dauerhaften Datenträger spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise mitzuteilen. Die Preisänderung ist unter Aufschlag zu dem Reisepreis, bzw. Abzug von dem Reisepreis, des sich aus der Erhöhung bzw. aus der Senkung ergebenden Betrages zu berechnen. Sollte die Preiserhöhung mehr als acht Prozent des Gesamtpreises der Pauschalreise betragen, kann der Reisende innerhalb einer angemessenen, vom Reiseveranstalter festgelegten Frist, der vorgeschlagenen Änderung zustimmen oder den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr beenden.
  3. 3.3. Sonderangebote
    Wenn die Buchung der Pauschalreise im Rahmen eines Sonderangebotes, eines Last-Minute-Angebotes, oder vergleichbarer Angebote erfolgt, also zu einem anderen als dem in dem Reiseprogramm/der Reisebroschüre/ der Website angegebenen Preis, sind die in dem Reisepreis inbegriffenen Reiseleistungen ausschließlich jene, die in dem Reiseprogramm/dem Reiseangebot einzeln aufgeführt werden — und zwar auch dann, wenn in dem vorgenannten Angebot auf eines der in der vorliegenden Broschüre beschriebenen Programme Bezug genommen werden sollte.
  4. 3.4. Ausschlüsse
  5. 3.4.1. Ausgeschlossen vom Preis der Pauschalreise sind
    Gebühren, Steuern und/oder örtliche Abgaben die vom Kunden am Bestimmungsort zu entrichten sind, wie etwa Aufenthaltsgebühren, Ökosteuern, Hotelabgaben, etc., Visa, Flughafengebühren und/oder Ein- oder Ausreisegebühren, Impfbescheinigungen, Getränke, jede Art von Sonderkost — auch im Falle von Voll- oder Halbpension — und im Allgemeinen jede Leistung, die nicht ausdrücklich in dem Reiseprogramm/Reiseangebot, [oder] dem Pauschalreisevertrag aufgeführt wird. Ausgeschlossen sind ferner Aufschläge die [gegebenenfalls] von Hotelunterkünften unmittelbar am Bestimmungsort für Zusatzleistungen erhoben werden können, die dem Reisenden zur Verfügung stehen, auch wenn dieser diese nicht nutzt.
  6. 3.4.2. Ausflüge und wahlweise Besichtigungen
    Es wird darauf hingewiesen, dass Ausflüge und wahlweise Besichtigungen, sofern nicht bei Vertragsschluss bereits gebucht, nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags sind. Die Veröffentlichung dieser Reiseleistungen dient lediglich zu Informationszwecken und der dort angegebene Preis ist [stets] mit dem Vermerk „Schätzpreis“ versehen. Bei Buchung vor Ort können sich Änderungen an den Kosten ergeben haben, die zu Abweichungen von dem Schätzpreis führen. Die vorgenannten Ausflüge werden dem Verbraucher unter Angabe ihrer Sonderbedingungen und des endgültigen Preises unabhängig angeboten werden. Dabei ist zu beachten, dass bis zu der Buchung nicht gewährleistet ist, ob die Ausflüge auch tatsächlich durchgeführt werden.
  7. 3.4.3. Miete von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
    In dem Preis der Pauschalreise nicht inklusive ist die Anmietung von Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern am Bestimmungsort, es sei denn diese werden von dem Reisenden gesondert, zu entsprechenden Sonderbedingungen, und entsprechendem — von dem Pauschalreisepreis abweichenden Endpreis — gebucht. Die Sonderbedingungen werden bei Vertragsschluss mitgeteilt bzw. festgestellt werden. Bei der Anmietung von Fahrrädern kann die Hinterlegung einer Kaution am Bestimmungsort verlangt werden, welche vollumfänglich, innerhalb einer Frist von 72 Stunden ab Rückgabe des Fahrrads, zurückerstattet wird, wenn sich das Fahrrad in einwandfreiem Zustand befindet. Zusätzlich kann eine Versicherung zur Deckung etwaiger Schadensfälle und des Verlustes des mietgegenständlichen Fahrrads abgeschlossen werden.
  8. 3.4.4 Trinkgeld
    Im Pauschalreisepreis sind keine Trinkgelder inklusive. Im Fall von Kreuzfahrten ist in dem Pauschalreisepreis das Sonderentgelt, das üblicherweise als Servicegebühr bezeichnet wird — dabei handelt es sich um ein Entgelt dessen Höhe von der Reisedauer abhängt und das ausschließlich dem Servicepersonal zukommt — nicht im Pauschalreisepreis enthalten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Der Kunde wird bei Reisebeginn aufgefordert, sich zur Zahlung dieser Servicegebühr bei Ende seiner Reise zu verpflichten.

4. ZAHLUNGSFORM. ANMELDUNGEN UND RÜCKERSTATTUNGEN

  1. Bei Anmeldung kann der Reiseveranstalter eine Anzahlung von nicht mehr als 60% des Gesamtreisepreises verlangen, es sei denn die Erbringer der Reisedienstleistungen verlangen eine höhere Anzahlung. Der Reiseveranstalter quittiert den Empfang der Anzahlung unter Angabe des von dem Verbraucher geleisteten Anzahlungsbetrages und der anmeldungsgegenständlichen Pauschalreise. Der Restbetrag ist entsprechend des vorgesehenen Zahlungsplans, jedenfalls vor Herausgabe der Berechtigungsscheine bzw. Reiseunterlagen – die rechtzeitig vor Reiseantritt erfolgen muss — zu tilgen. Sollte der Verbraucher den Gesamtpreis der Reise nicht entsprechend der vorgenannten Bedingungen entrichten, gilt die Vermutung, dass er von der anmeldungsgegenständlichen Reise zurücktritt. Auf diesen Fall sind die Regelungen der folgenden Bestimmung anwendbar.
  2. Alle statthaften Rückerstattungen, gleichgültig aus welchem Grund, werden stets über den Reiseveranstalter abgewickelt, bei dem die Buchung durchgeführt wurde. Rückerstattungen betreffend Reiseleistungen die der Verbraucher freiwillig nicht in Anspruch genommen hat, sind ausgeschlossen.

5. WIDERRUF DES VERBRAUCHERS, ABTRETUNG UND BEENDIGUNG DES PAUSCHALREISEVERTRAGS WEGEN NICHTERREICHUNG DER VORGESEHENEN MINDESTTEILNEHMERZAHL ODER AUFGRUND VON UNVERMEIDBAREN, AUSSERGEWÖHNLICHEN UMSTÄNDEN

  1. 5.1. WIDERRUFSRECHT DES VERBRAUCHERS
    Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. In diesem Fall ist er verpflichtet:
    • ) Dem Reiseveranstalter die diesem durch die Änderung bzw. den Rücktritt vom Vertrag entstehenden Verwaltungskosten wie folgt zu erstatten:
      • Verwaltungskosten wegen Änderung (nicht rückerstattungsfähig):
        - Bei Änderung innerhalb einer Frist von weniger als 72 Stunden seit der Buchungsbestätigung: Änderung kostenfrei.
        - Bei Änderung später als 72 Stunden seit der Buchungsbestätigung: 30 € je Buchung
      • Verwaltungskosten wegen Rücktritt vom Vertrag:
        - Bei Rücktritt innerhalb einer Frist von weniger als 72 Stunden seit der Buchungsbestätigung: der Rücktritt ist kostenfrei.
        - Bei Rücktritt später als 72 Stunden seit der Buchungsbestätigung: 30 € je Buchung
    • ) Leistung von Schadenersatz an den Reiseveranstalter in Form einer Rücktrittsgebühr, bestehend aus den Stornokosten des Erbringers der Reisedienstleistungen, zuzüglich:
      - 5% des Gesamtreisepreises, wenn er Rücktritt mehr als 10 Tage und weniger als 15 Tage vor Reisebeginn erfolgt;
      - 15% des Gesamtreisepreises, wenn der Rücktritt zwischen 3 und 10 Tagen vor Reisebeginn erfolgt;
      - 25% des Gesamtpreises, wenn der Rücktritt innerhalb einer Frist von 48 Stunden vor Reisebeginn erfolgt.
      Sollte der Reisende die Reise unangekündigt nicht antreten, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Beträge. Sollten am Bestimmungsort oder in dessen Umgebung unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eintreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Passagieren zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, so ist der Reisende, abweichend von den Regelungen in dem vorausgehenden Absatz, berechtigt, ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf vollumfängliche Rückerstattung aller bereits gezahlten Beträge. Zusätzliche Entschädigungsleistungen sind ausgeschlossen.
5.2. ÜBERTRAGUNG DES PAUSCHALREISEVERTRAGS
    Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, übertragen, nachdem er den Reiseveranstalter auf einem dauerhaften Datenträger innerhalb einer angemessenen Frist von sieben Kalendertagen vor Beginn der Pauschalreise davon in Kenntnis gesetzt hat. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und für die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten. Der Reiseveranstalter hat den Reisenden, der den Vertrag überträgt, über die tatsächlichen Kosten der Übertragung zu unterrichten. Diese Kosten müssen angemessen sein und dürfen die tatsächlichen Kosten des Reiseveranstalters infolge der Übertragung des Pauschalreisevertrags nicht übersteigen. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden, der den Vertrag überträgt, einen Beleg über die sich aus der Übertragung des Pauschalreisevertrags ergebenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten auszustellen.
5.3. PAUSCHALREISEN ZU SONDERBEDINGUNGEN
    Sollte die Pauschalreise wirtschaftlichen Sonderbedingungen oder besonderen Buchungsbedingungen unterliegen, wie etwa Flug- oder Schiffsfrachtverträge, oder Sondertarife, so bestimmen sich die Rücktrittsgebühren aus den zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bedingungen. Änderungen in den Flugzeiten von Sonderflügen (Charterflügen), die sich bis zu 48 Stunden vor Reiseantrittsdatum ergeben können, gelten nicht als hinreichender Grund für einen Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden. Es obliegt dem Kunden, die Flugzeiten von Sonderflügen 48 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugdatum zu überprüfen. Sollten die Anschlussflüge an den Abflugort dieser Sonderflüge nicht über den Reiseveranstalter gebucht worden sein, so haftet dieser nicht für die Kosten von Buchungsänderungen oder Stornierungen, die auf Grund der Änderungen in der Flugzeit der Sonderflüge etwaig erforderlich werden sollten.
5.4. BEENDIGUNG DES VERTRAGES DURCH DEN REISEVERANSTALTER
    Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag beenden und dem Reisenden alle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen voll erstatten, ohne jedoch eine zusätzliche Entschädigung leisten zu müssen, wenn die Vertragsdurchführung auf Grund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen unmöglich ist und er den Reisenden unverzüglich vor Beginn der Pauschalreise von der Beendigung des Vertrags in Kenntnis gesetzt hat, oder wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und der Reiseveranstalter den Reisenden innerhalb der folgenden Fristen vom Rücktritt vom Vertrag in Kenntnis gesetzt hat:
    • zwanzig Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise, bei Reisen mit einer Dauer von mehr als sechs Tagen,
    • sieben Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen mit einer Dauer zwischen zwei und sechs Tagen,
    • achtundvierzig Stunden vor Beginn der Pauschalreise, bei Reisen, mit einer Dauer von weniger als zwei Tagen.

6. ÄNDERUNGEN

  1. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, seinen Kunden eine Aufstellung aller vertragsgegenständlichen Reiseleistungen, einschließlich ihrer Eigenschaften und der vereinbarten Bedingungen entsprechend der folgenden Regelungen auszuhändigen:
    • Der Reiseveranstalter behält sich das Recht zur einseitigen Änderung aller Klauseln des vorliegenden Vertrags vor, sofern es sich bei der Änderung nicht um wesentliche Änderungen handelt und er den Reisenden hierüber klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis setzt. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Änderungen des Preises, die in der Klausel 3.2. geregelt sind.
    • Sollte der Reiseveranstalter vor Beginn der Pauschalreise wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen erheblich verändern müssen, oder nicht in der Lage sein, besondere Vorgaben zu erfüllen, die mit dem Reisenden zuvor vereinbart wurden, oder sollte er eine Preiserhöhung von mehr als acht Prozent entsprechend der Regelungen der Klausel 3 vorschlagen, kann der Reisende innerhalb einer angemessenen — vom Reiseveranstalter festgelegten — Frist der vorgeschlagenen Änderung zustimmen oder den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr beenden.
    • Wenn der Reisende vom Pauschalreisevertrag zurücktritt, kann er ersatzweise eine andere vom Reiseveranstalter angebotene Pauschalreise, möglichst gleicher oder höherer Güte, annehmen.
    • Der Reiseveranstalter hat besagte Veränderung dem Reisenden unverzüglich, klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger mit folgenden Angaben mitzuteilen:
      • Die Auswirkung der Änderung auf den Pauschalreisepreis, wenn die Güte oder der Preis der Pauschalreise dadurch gemindert wird.
      • Eine angemessene Frist innerhalb derer der Reisende seine Entscheidung mitteilen muss.
      • Eine Belehrung darüber, dass wenn der Reisende seine Entscheidung nicht innerhalb der entsprechend der Regelungen der vorausgehenden Ziffer festgelegten Frist mitteilt, die Vermutung gilt, dass er den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr stornieren möchte.
      • Sofern zutreffend, die angebotene Ersatzpauschalreise, einschließlich Preisangabe.
      • Sollte der Reisende den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vor Reisebeginn entsprechend der vorausgehenden Regelungen zu Buchstabe b) stornieren, oder eine angebotene Ersatzpauschalreise nicht annehmen, hat der Reiseveranstalter alle von dem Reisenden — oder von in seinem Namen handelnden Dritten — getätigten Zahlungen innerhalb einer Frist von nicht über vierzehn Kalendertagen ab dem Datum des Rücktritts vom Vertrag zu erstatten. Ferner finden die Regelungen der Klausel 9 Anwendung.
      • Der Reiseveranstalter haftet in keinem Fall für Leistungen, die nicht in dem Pauschalreisevertrag enthalten sind (wie etwa Berechtigungsscheine für die Anreise des Passagiers von dessen Wohnort zum Ort des Reiseantritts, oder zurück, oder für Hotelbuchungen für Tage vor Beginn oder nach Beendigung der Reise, etc.). Sollte die Reise aus einem der Gründe storniert werden, für welche die Schadenersatzpflicht gemäß Klausel 9 ausgeschlossen ist, trifft den Reiseveranstalters eine Entschädigungspflicht für die etwaigen Kosten dieser [von der Pauschalreise] unabhängigen Leistungen insofern nicht.

7. VERPFLICHTUNG DES VERBRAUCHERS ZUR MITTEILUNG VON VERTRAGSWIDRIGKEITEN

  1. Der Reisende muss dem Reiseveranstalter jegliche Vertragswidrigkeit, die er bei der Durchführung einer vertragsgegenständlichen Reiseleistung bemerkt — unverzüglich, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls — mitteilen.

8. VERJÄHRUNG VON ANSPRÜCHEN

  1. Unabhängig von den Regelungen in der vorausgegangenen Klausel beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Real Decreto Legislativo 1/2007, de 16 noviembre [s.o.] ([veröffentlicht im] B.O.E. [s.o.] [am] 30.11.07), einschließlich seiner Änderungen, entsprechend Artikel 169 dieses Gesetzes, zwei Jahre.

9. HAFTUNG

  1. 9.1. Allgemeines
    Der Veranstalter der Pauschalreise haftet dem Reisenden gegenüber für die ordnungsgemäße Durchführung der vertragsgegenständlichen Reiseleistungen, unabhängig davon, ob die Reiseleistungen von ihm selbst oder von Dritten erbracht werden. Unabhängig davon kann er Anspruch haben, den Erbringer — dem die Nichterfüllung bzw. die Schlechterfüllung zuzurechnen ist — oder Dritte — die zu dem Ereignis beigetragen haben, das den Schadenersatz, die Preisminderung oder sonstige Pflichten begründet — in Regress zu nehmen. Der Reiseveranstalter erklärt, die Verantwortung für die Organisation und die Durchführung der Reise zu übernehmen. Bei Zahlung der ersten Rate der gebuchten Reise sind dem Reisenden die in den gesetzlichen Bestimmungen betreffend Pauschalreisen vorgesehenen Informationen und der Garantieschein [certificado de garantía] zu übergeben. Der Reisende hat Anspruch auf eine angemessene Preisminderung für jeden Zeitraum, in dem eine Vertragswidrigkeit vorlag, es sei denn, der Reiseveranstalter belegt, dass die Vertragswidrigkeit dem Reisenden zuzurechnen ist. Der Reisende hat gegen den Reiseveranstalter Anspruch auf angemessenen Ersatz des Schadens, den er infolge der Vertragswidrigkeit erlitten hat. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Vertragswidrigkeit:
    • dem Reisenden zuzurechnen ist,
    • einem Dritten zuzurechnen ist, der an der Erbringung der in dem Pauschalreisevertrag inbegriffenen Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war oder,
    • durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände bedingt war.
  2. 9.2. Kommunikation und Beistandspflicht
    Dem Reisenden wird es ermöglicht, Nachrichten, Anträge oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Durchführung der Pauschalreise unmittelbar an den Reiseveranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde, zu richten. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, einem Reisenden in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu leisten,insbesondere im Fall von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, insbesondere durch
    • die Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischen Beistand; und
    • Unterstützung des Reisenden bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und bei der Suche nach Ersatzreise- arrangements. Der Reiseveranstalter kann für seinen Beistand eine angemessene Vergütung verlangen, wenn der Reisende die Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbeigeführt hat. Diese Vergütung darf auf keinen Fall die Kosten überschreiten, die dem Veranstalter tatsächlich entstanden sind.
  3. 9.3. Grenzen der Schadenersatzpflicht
    Die Grenzen der Schadenersatzpflicht von an Pauschalreisen beteiligten Reiseleistungserbringern und die Zahlungsbedingungen für derartige Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der entsprechenden, für die Europäische Union verbindlichen internationalen Übereinkommen. In Ermangelung derselben gilt — mit Ausnahme von Personenschäden oder vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Schäden — eine Umfangsbeschränkung für der Schadenersatzpflicht auf das Dreifache des Gesamtreisepreises. Das nach dem Real Decreto Legislativo 1/2007, de 16 noviembre [s.o.] ([veröffentlicht im] B.O.E. [s.o.] [am] 30.11.07) gewährte Recht auf Schadenersatz oder Preisminderung wird von dem nach Maßgabe der europäischen Verordnungen 261/2004, 1371/2007, 392/2009, 1177/2010, 181/2001 — oder anderer internationaler Übereinkünfte — gewährten Recht auf Schadenersatz oder Preisminderung abgezogen und umgekehrt, um eine Überkompensation zu verhindern.

10. BESTIMMUNG DER LEISTUNGEN DER PAUSCHALREISE

  1. 10.1. Flugreisen. Eintreffen am Flughafen
    Bei Flugreisen wird empfohlen, sich mindestens zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit am Flughafen einzufinden (diese Frist kann wegen Umständen des Einzelfalls oder in Abhängigkeit vom Bestimmungsland unterschiedlich sein). In jedem Fall sind die besonderen Empfehlungen, die in den bei Vertragsschluss übergebenen Reiseunterlagen enthalten sind, streng zu befolgen. Bei Buchung von Einzelreiseleistungen wird dem Kunden empfohlen, die Abflugzeiten achtundvierzig Stunden vor dem vorgesehenen Abflugdatum zu überprüfen.
  2. 10.2. Hotels
    10.2.1. Allgemeines
    Die Art und Güte der erbrachten Leistungen ergeben sich aus der amtlichen, von der in dem jeweiligen Land zuständigen Behörde vergebenen Hotelklassifikation, sofern vorhanden. Sollte es eine amtliche Hotelklassifikation nicht geben, so haben die zur Verfügung gestellten Auskünfte orientierenden Charakter. Aufgrund der geltenden Gesetzgebung gibt es nur Einzel- und Doppelzimmer, wobei in einigen Doppelzimmern ein Klappbett als drittes Bett zur Verfügung stehen kann. Es gilt die Vermutung, dass die Benutzung dieses dritten Betts, oder Klappbetts, stets mit dem Willen und Wissen der Zimmerbewohner erfolgt. Diese stillschweigende Vermutung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Reisenden vorab darauf hingewiesen wurden, und daraus, dass das Zimmer — in allen dem Verbraucher bei Leistung der Anzahlung ausgehändigten Buchungsunterlagen, ebenso im Vertrag und in den Berechtigungsscheinen und/oder den Reiseunterlagen, die bei Vertragsunterzeichnung ausgehändigt wurden — als Dreibettzimmer bezeichnet wurde — oder in anderer Weise angegeben wurde, dass das Zimmer zur Belegung mit drei Gästen geeignet ist. Dasselbe gilt für Doppelzimmer, die für die Belegung mit bis zu vier Gästen geeignet sind und mit vier Betten ausgestattet sind, sofern dies in dem Reiseangebot/der Reisebroschüre so angegeben wurde. Üblicherweise richten sich die Uhrzeiten für den Check-in und den Check- out aus dem Hotel nach der ersten, bzw. letzten Reiseleistung, die von dem Kunden in Anspruch genommen wird. Im Allgemeinen gilt, dass die Zimmer ab 15 Uhr des Anreisedatums bezogen werden können und um 12 Uhr des Abreisedatums geräumt werden müssen. Diese Uhrzeiten können aber je nach der Hausordnung des betreffenden Hotels unterschiedlich sein.Wenn die gebuchte Reise nicht die ständige Begleitung durch einen Reiseleiter vorsieht und wenn der Kunde beabsichtigt, zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt als dem vorgesehenen Datum oder Uhrzeit in dem gebuchten Hotel oder Apartment einzutreffen, ist es zur Vermeidung von Schwierigkeiten oder Missverständnissen erforderlich, diesen Umstand mit größtmöglicher Ankündigungsfrist dem Reiseveranstalter, oder, gegebenenfalls, unmittelbar dem Hotel oder der Apartmentanlage mitzuteilen. Ferner sollte sich der Reisende im Augenblick der Buchung [gegebenenfalls] bei dem Reiseveranstalter erkundigen, ob die Möglichkeit zur Mitführung von Haustieren besteht, da diese in Hotels und Apartments allgemein nicht zugelassen werden. Sollte diese Möglichkeit bestätigt und sollten Haustiere mitgeführt werden, ist dieser Umstand jedenfalls vertraglich festzuhalten. Die Reiseleistung der Unterbringung setzt voraus, dass das entsprechende Zimmer in der entsprechenden Nacht frei ist, wobei die Reiseleistung auch dann als erfüllt gilt, wenn der Bezug des Zimmers infolge von Einzelumständen der Pauschalreise erst später als ursprünglich vorgesehen erfolgen kann.
  3. 10.2.2. Andere Reiseleistungen
    Bei Flügen, die erst nach 12:00 Uhr am Bestimmungsort landen, ist die erste von dem Hotel zu erbringende Reiseleistung das Abendessen, sofern diese Leistung in dem Reiseprogramm/der Reisebroschüre vorgesehen ist. Bei Flügen, die erst nach 19:00 Uhr am Bestimmungsort landen, ist die erste von dem Hotel zu erbringende Reiseleistung die Unterbringung. Als Direktflug gilt jeder Flug, der auf einem einzigen Fluggutschein ausgefertigt ist, unabhängig davon, ob der Flug technische Zwischenlandungen vornimmt.
  4. 10.2.3. Zusatzleistungen
    Wenn der Reisende Zusatzleistungen wünscht, die von dem Reiseleiter nicht endgültig bestätigt werden können (z.B. Zimmer mit Meerblick, etc.), kann der Reisende endgültig von der Anmeldung der Zusatzleistung zurücktreten, oder die Anmeldung — in Erwartung der Bestätigung der Zusatzleistungen —aufrechterhalten. Haben die Parteien die Vorauszahlung von Zusatzleistungen vereinbart, die endgültig nicht erbracht werden können, so hat der Reiseveranstalter den geleisteten Betrag unverzüglich bei Rücktritt durch den Verbraucher von der Zusatzleistung, oder bei Rückkehr von der Reise – je nachdem, ob der Kunde sein Wahlrecht auf Rücktritt von der Zusatzleistung oder auf Aufrechterhaltung seines Antrags ausgeübt hat — zu erstatten.
  5. 10.3. Apartments
    Der Kunde trägt die volle und ausschließliche Verantwortung dafür, bei Vornahme der Buchung die richtige Anzahl von Personen anzugeben, die das Apartment beziehen werden, einschließlich von Kindern, gleichgültig welchen Alters. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung der Apartmentanlage rechtlich befugt ist, nicht angemeldeten Personen den Zutritt zu verweigern. Erstattungsansprüche aus diesem Grund sind ausgeschlossen. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, Zusatzbetten oder Kinderbetten aufzustellen. Dies muss von den Kunden jedoch vor Abschluss des Vertrages angemeldet werden. Diese Leistungen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, nicht in dem Listenpreis des Apartments inbegriffen.
  6. 10.4. Sonderpreise für Kinder
    Angesichts der großen Vielfalt an unterschiedlichen Behandlungen von Kindern, je nach Alter, Reiseleistungserbringer und Datum der Reise, wird empfohlen, stets die jeweils geltenden Sonderbedingungen zu prüfen, die konkrete und detaillierte Angaben enthalten und in das Vertragswerk bzw. in die Reiseunterlagen aufgenommen werden, die dem Kunden bei Vertragsunterzeichnung ausgehändigt werden. Im Allgemeinen gelten für die Unterbringung von Kindern Sonderpreise, sofern diese in demselben Zimmer untergebracht sind, wie die Erwachsenen.
  7. 10.5. Sicherheitsleistung oder Kaution für bestimmte Reiseleistungen
    Bestimmte Erbringer von Reiseleistungen, wie Hotels, Apartments, Autovermietungen… [etc.] können am Bestimmungsort und vor Erbringung der Leistung von dem Reisenden die Hinterlegung einer Kaution für den geschätzten Verbrauch von Extraleistungen oder für etwaige Schäden verlangen.

11. REISEPÄSSE, VISA UND REISEDOKUMENTE

  1. Alle Reisenden ohne Ausnahme (einschließlich Minderjährige) sind verpflichtet, den gesetzlichen Anforderungen des Bestimmungslandes entsprechende Ausweispapiere, bzw. entsprechende Urkunden für die Kinder, mit sich zu führen. Der Reisende verpflichtet sich, dem Reiseveranstalter schriftlich, vor Buchung der Reise, Auskunft über alle persönlichen Umstände mitzuteilen, die in diesen Zusammenhang relevant sein könnten, damit dieser entsprechende allgemeine Auskünfte erteilen kann. Sollte die Reise Visa, Reisepässe, Impfbescheinigungen, etc. voraussetzen, so obliegt die Besorgung derselben allein dem Reisenden. Der Reiseveranstalter schließt jede Haftung für den Fall aus, dass eine Behörde die Erteilung eines Visums auf Grund von in der Person des Reisenden liegenden Gründen verweigert, oder dass die Einreise wegen der Nichterfüllung von erforderlichen Voraussetzungen, oder wegen Mängeln an den Reiseurkunden oder Nichtmitführung derselben verweigert wird. Kosten, die aus den vorgenannten Gründen etwaig entstehen sollten, gehen zu Lasten des Verbrauchers. Für diese Fälle gelten die Bedingungen und Regelungen, die für den freiwilligen Rücktritt vom Vertrag vorgesehenen sind. Reisende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine von ihren Eltern oder sorgeberechtigten Personen unterzeichnete schriftliche Reisegenehmigung bei sich führen, für den Fall, dass eine solche von einer Behörde verlangt werden sollte. Für weitere spezielle Auskünfte in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an den [Reiseberatungsdienst] Recomendaciones de Viaje bei dem [spanischen Auswärtigen Amt] Ministerio de Asuntos Exteriores, der über die Website http://www.mae.es zu erreichen ist. Staatsbürger anderer Länder wenden sich bitte an ihre Botschaft/ihr Konsulat. Auskünfte zu Gesundheitsfragen können auf der Website https://www.mscbs.gob.es abgefragt werden.

12. BEHANDLUNG VON BESCHWERDEN

  1. Der Reisende wird darüber belehrt, dass er Beschwerden bei der reiseveranstaltenden Reiseagentur einreichen kann, bei der er seine Buchung getätigt hat. Ferner wird der Reisende entsprechend der Regelungen des Art. 40 des Ley 7/2017 por la que se regula la resolución alternativa de litigios de consumo [spanisches Gesetz über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten] darüber belehrt, dass VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U. keiner Einrichtung oder Stelle der Alternativen Streitbeilegung angeschlossen ist. Gleichwohl steht es dem Reisenden frei, sich bei Nichteinverständnis mit der von uns vorgeschlagenen Lösung zur Regelung seiner Beschwerde, an die Junta Arbitral de Consumo [Schiedsstelle für verbraucherrechtliche Streitigkeiten] seiner Autonomen Gemeinschaft bzw. seiner Gemeindeverwaltung oder an die Dirección General de Turismo [Fremdenverkehrsamt] zu wenden. VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U. weist bereits jetzt darauf hin, dass sie an Schiedsverfahren vor den vorgenannten Stellen nicht teilnehmen wird.

13. VERSICHERUNG

  1. 13.1 Inbegriffene Versicherung
    Alle Reisen der VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U. stehen unter dem Deckungsschutz einer „Unfall- und Reiseversicherung”. Die Bedingungen der Versicherungspolice können auf der Website des Reiseveranstalters abgerufen werden.
  2. 13.2 Freiwillige Zusatzversicherung
    Zu jeder Pauschalreise kann eine freiwillige Zusatzversicherung abgeschlossen werden, und zwar zu den besonderen Versicherungsbedingungen die ggf. zum Zeitpunkt der Reservierungsbestätigung vereinbart werden.

14. SONSTIGE ZUSATZINFORMATIONEN

  1. 14.1 Gepäck
    Was die Beförderung auf dem Landweg betrifft, gilt in jedem Fall die Vermutung, dass das Gepäck — und sonstige persönliche Gegenstände — des Reisenden in seiner Sachherrschaft verbleiben, und zwar unabhängig davon, wo ihm Fahrzeug dieses verstaut wird — die Beförderungsgefahr verbleibt insofern bei dem Kunden. Es wird den Kunden empfohlen, jede Handhabung des Gepäcks, etwa die Be- und Entladung desselben, zu beaufsichtigen. Bei der Beförderung per Luftfracht, auf der Schiene, zur See oder auf Binnengewässern gelten die Vertragsbedingungen der Beförderungsdienstleister. Der Beförderungsschein gilt dabei als Verbriefung der vertraglichen Verbindung zwischen den vorgenannten Dienstleistern und dem Passagier. Im Fall von Beschädigung oder Verlust ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich und förmlich bei dem Beförderungsdienstleister anzuzeigen. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich zur Leistung von Beistand an Kunden, die von den vorgenannten Umständen betroffen sind.
  2. 14.2. Bilder und Landkarten
    Die in den Reisekatalogen widergegebenen Bilder und Landkarten dienen ausschließlich dem Zweck, den Kunden ein Höchstmaß an Information zur Verfügung zu stellen. Sollten sich nach Veröffentlichung der Reisebroschüre Änderungen an den Unterkünften ergeben, stellt dies keine irreführende geschäftliche Werbung durch den Reiseveranstalter dar.
  3. 14.3. Änderungen in der Geschäftsleitung/dem Management
    Der Reiseveranstalter haftet nicht für Änderungen in der Geschäftsleitung/dem Management in den in dem Reisekatalog aufgeführten Hotels, die sich nach Veröffentlichung des Reisekatalogs ereignen sollten, noch für die Auswirkungen/Änderungen, die diese Veränderungen zur Folge haben könnten (Name [der Unterkunft], angebotene Dienstleistungen, Klassifizierung der Unterkunft, teilweise Schließung von Einrichtungen, etc.). Derartige Änderungen werden dem Kunden in jedem Fall rechtzeitig mitgeteilt werden.
  4. 14.4. Anschlussflüge
    Wenn zwischen dem Wohnort des Kunden und dem Abflugort eines internationalen Fluges kein Anschlussflug bestehen sollte, und deswegen zusätzliche Übernachtungskosten erforderlich sein sollten, so gehen diese allein zu Lasten des Kunden. VB MALLORCA CYCLING CENTER, s.r.o schließt jede Haftung für Störungen bei Anschlussflügen aus, die von dem Kunden selbst, unabhängig von der mit VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U. gebuchten Pauschalreise, gebucht wurden.
  5. 14.5. Rundreisen
    Der Reiseveranstalter weist den Kunden darauf hin, dass bei den in den Reisebroschüren beschriebenen Rundreisen die Reiseleistung der Unterbringung in einer der dort genannten Unterkünfte oder in einer anderen, nahegelegenen Unterkunft gleicher Art und Güte erfolgen kann, wenn in den erstbenannten Unterkünften keine Kapazitäten mehr verfügbar sein sollten, oder wenn es zu Änderungen in der Reiseroute kommen sollte, die dies erforderlich machen. Die Route der Rundreise kann überdies entsprechend der in dem Reiseprogramm/Reiseangebot vorgesehenen Alternativen angepasst werden. Derartige Spezifizierungen stellen keine Vertragsänderungen dar.
  6. 14.6. Reiseunterlagen
    Aus Sicherheits- und organisatorischen Gründen kann es bei Gruppenreisen dazu kommen, dass der Reiseleiter die Berechtigungsscheine für Unterkunft, Flugbeförderung und sonstige Reisedienstleistungen mit sich führt. Bei Einzelreisen werden die vorgenannten Unterlagen dem Kunden vor dem Datum des Reiseantritts ausgehändigt.

15. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENDER DATEN

  1. Mit der Vereinbarung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mit Unterschrift des Pauschalreisevertrags erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die dort angegebenen personenbezogenen Daten in eine automatisierte Datei personenbezogener Daten aufgenommen werden. Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist die Firma VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U., mit Sitz in Carrer de la Goleta s/n, 076100 Can Pastilla- Mallorca, Spain Zweck der vorgenannten Datei ist die ordnungsgemäße Bearbeitung der Buchung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, ferner die grenzüberschreitende Übermittlung der vorgenannten Daten an Firmen, welche die vertragsgegenständlichen Reiseleistungen veranstalten oder erbringen, und darüber hinaus die Zusendung von Produkt- und Serviceinformationen, Angeboten und Sonderangeboten im Zusammenhang mit dem Reiseprogramm oder mit anderen Geschäftstätigkeiten der Firma VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U. in den Bereichen Fremdenverkehr, Hotel- und Gaststättendienstleistungen und Reisen. Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, die gebotener Weise an der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Reise beteiligt sind, und ausschließlich zu denselben Zwecken. Die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Vorkehrung aller von der geltenden Gesetzgebung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt hiervon unberührt. Sie können 1 Ihr Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, bzw. Ihr Recht auf Widerspruch gegen die Bearbeitung derselben ausüben, indem Sie diese schriftlich, unter Beifügung einer Ablichtung Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu der vorgenannten Postadresse, oder per E-Mail info@mallorcacyclingcenter.com., zu richten an die Datenschutzabteilung [Departamento de Protección de Datos], geltend machen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U.
Carrer de la Goleta s/n.
076100 Can Pastilla - Mallorca
Spain
C.I.F. / ID number: ES B67889519
Inscrita en el Registro Mercantil de Baleares • Tomo: 2940 • Libro: 0 • Folio: 74 • Hoja: PM-93337 • Inscripción: 1ª

https://www.mallorcacyclingcenter.com/
info@mallorcacyclingcenter.com

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